Wahl der Bezirkspfarrvertretung

Die Pfarrvertretung wird auf sechs Jahre gewählt. In partnerschaftlichem Dialog mit den zuständigen Leitungsorganen des Kirchenbezirks die Berufsinteressen der von ihnen Vertretenen wahrnehmen und berechtigte berufliche, gesundheitliche und soziale Anliegen der Vertretenen gegenüber den zuständigen Leitungsorganen unterstützen.

Dies beinhaltet insbesondere:

  1. Erörterung allgemeiner Handhabungen im Bereich des Dienstrechts mit Dekaninnen und Dekanen, Schuldekaninnen und Schuldekanen sowie den örtlichen Pfarrkonventen,
  2. Aufnahme dienstlicher Anliegen der von ihr vertretenen Pfarrerinnen und Pfarrer,
  3. Vertretung dienstlicher Anliegen der von ihr vertretenen Pfarrerinnen und Pfarrer gegenüber den kirchenbezirklichen Leitungsgremien im Rahmen der insoweit bestehenden Zuständigkeit,
  4. in der Vermittlung der Anliegen der von ihr vertretenen Pfarrerinnen und Pfarrer in der Gesamtversammlung. 
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