Aufgaben im Schuldekanat

Aufgaben nach § 12 (1) DekLeitG, nach § 2 Schuldek-RVO und nach weiteren landeskirchlichen Gesetzen und Ordnungen
Unterricht
- Eigener Religionsunterricht im Umfang des festgesetzten Regeldeputats
- Organisation des Religionsunterrichts (§ 12.1.5 DekLeitG; § 2.9 Schuldek-RVO)
- Genehmigung von Anträgen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (Fortsetzungsanträge) bzw. Stellungnahme zu Anträgen (Erstanträge)
Personalführung
- Einführung und Verabschiedung kirchlicher Religionslehrkräfte, Beauftragung staatlicher Religionslehrkräfte (§ 12.1.1 DekLeitG), Beauftragung von Schulseelsorger/innen
- Dienst- und Fachaufsicht über den Religionsunterricht (§ 2.8 Schuldek-RVO); dies umfasst
- Schul- und Unterrichtbesuche (§ 12.1.4 DekLeitG)
- Führen von Dienstgesprächen
- Orientierungsgespräche mit den Mitarbeiter/innen, deren unmittelbare/r Vorgesetzte/r der/die Schuldekan/in ist(§ 12.1.4 DekLeitG; § 2.15 Schuldek-RVO)
- Förderung der Dienstgemeinschaft unter den Religionslehrkräften untereinander und der Religionslehrkräfte zu anderen Lehrkräften (§ 12.1.3 DekLeitG; § 2.6 Schuldek-RVO)
- Beteiligung an Disziplinarverfahren (§ 2.18 Schuldek-RVO)
- Verwaltungsabläufe im Schuldekanat fachlich begleiten
Fachliche Begleitung
- Erstellen eines religionspädagogischen Fortbildungsprogramms für Religionslehrkräfte und Erzieher/innen ((§ 12.1.2 und 12.1.7 DekLeitG; § 2.1 Schuldek-RVO)
- Unterstützung und Beratung der Religionslehrkräfte, der Erzieher/innen (in Zusammenarbeit mit der Fachberatung) und der in der Konfirmandenarbeit Tätigen im Kirchenbezirk (§ 12.1.2 und 12.1.7 DekLeitG; § 2.1 und 2.2 Schuldek-RVO)
- Pflege der bezirklichen Medienstelle (§ 2.3 Schuldek-RVO)
- Zusammenarbeit mit weiteren Personen, die in der religionspädagogischen Aus- und Fortbildung tätig sind (§ 2.11 Schuldek-RVO)
Ausbildung und Prüfung
- Mitwirkung bei Lehrproben von Lehreranwärter/innen aller Schularten außer GY/BS (§ 2.16 Schuldek-RVO)
- Organisation des rel.päd. Schwerpunkts und Mitwirkung bei Lehrproben der Lehrvikar/innen (§ 2.17 Schuldek-RVO)
- Mitwirkungen bei Vocatio-Kursen
- eigene Fortbildung

Bezirksleitung
- Mitarbeit im Bezirkskirchenrat und in der Bezirkssynode
- Teilnahme an Dekanatskonferenzen und Schuldekans-Dienstbesprechungen
- Mitwirkung bei Visitationen (§2.5 Schuld-RVO; §§ 4.5; 11.4; 13 VisO; §§ 4; 5 Visitations-Handbuch): Schul- bzw. Unterrichtsbesuche; Besuch von Kindetagesstätten und Konfirmandenunterricht; Bildungskonferenz; Teilnahme am Gemeindebeirat, an der Gemeindeversammlung und an der Ältestenkreissitzung mit Formulierung der Zielvereinbarungen
- Förderung der Kooperation zwischen Schule und Gemeinde (§ 12.1.6 DekLeitG; § 2.4 Schuldek-RVO)
- Förderung und Vernetzung der Bildungsangebote im Kirchenbezirk (§ 12.1.8 DekLeitG; § 2.7 Schuldek-RVO); hierzu wird in der Regel ein Bildungsausschuss und/oder ein runder Tisch Bildung eingerichtet. In diesem Zusammenhang legt sich eine Mitarbeit des/der Schuldekan/in in den bezirklichen Gremien der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung nahe. Im Gespräch mit dem/der Dekan/in ist zudem zu prüfen, ob die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden in der bezirklichen Jugendarbeit und Erwachsenenbildung an den/die Schuldekan/in delegiert wird.
- Vertretung des Kirchenbezirks nach außen und Kontakt zu staatlichen Stellen im Rahmen der Zuständigkeitsbereiche (§ 12.1.9 DekLeitG; § 2.10 Schuldek-RVO)
Information
- Information des/der Dekan/in, des Bezirkskirchenrats und des Ev. Oberkirchenrates über die schulische Situation (§ 2.12 Schuldek-RVO)
- Erstellung eines Berichts im Rahmen der Bezirksvisitation (§ 2.13 Schuldek-RVO)
- Jahresbericht an den Ev. Oberkirchenrat (§ 2.14 Schuldek-RVO)

Weitere mögliche Aufgaben
Die bisher genannten Aufgaben ergeben sich aus den gültigen Rechtstexten und sind daher Pflichtaufgaben im Schuldekanat.
Darüber hinaus können von Schuldekan/innen in regionaler Absprache weitere Aufgaben im Kirchenbezirk übernommen werden, z.B.
- Leitungsaufgaben:
- Einführungen und Verabschiedungen von Gemeindepfarrer/innen
- Orientierungsgespräche mit Mitarbeiter/innen, bei denen der/die Schuldekan/in nicht unmittelbar dienstvorgesetzt ist
- Leitung von Visitationen
- Mitwirkung in bezirklichen Ausschüssen, die das Bildungshandeln des Bezirks nicht unmittelbar tangieren
- repräsentative Aufgaben in Vertretung der Dekanin/des Dekans
- Vertretungen bei Unterrichtsausfall über das eigene Pflichtdeputat hinaus (in der Regel nur in der Kursstufe, in anderen Klassenstufen nur in absoluten Notfällen)
- In Einzelfällen Gottesdienst- und Kasualvertretungen in Gemeinden
- Individuelle Schwerpunkte im religionspädagogischen Bereich nach persönlichen Gaben und Interessen
Diese Aufgaben können nach regionaler Absprache in Auswahl übernommen werden, wo es sinnvoll erscheint und zeitliche Kapazitäten vorhanden sind; die Übernahme dieser Tätigkeiten darf die Erfüllung der Kernaufgaben nicht beeinträchtigen.

Dirk Boch
Schuldekan.
Landessynodaler.
Bezirkskirchenrat