Aufgaben im Schuldekanat

Bildung mit Herz

Aufgaben nach § 12 (1) DekLeitG, nach § 2 Schuldek-RVO und nach weiteren landeskirchlichen Gesetzen und Ordnungen

 

Unterricht

  • Eigener Religionsunterricht im Umfang des festgesetzten Regeldeputats
  • Organisation des Religionsunterrichts (§ 12.1.5 DekLeitG; § 2.9 Schuldek-RVO)
  • Genehmigung von Anträgen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (Fortsetzungsanträge) bzw. Stellungnahme zu Anträgen (Erstanträge)

 

Personalführung

  • Einführung und Verabschiedung kirchlicher Religionslehrkräfte, Beauftragung staatlicher Religionslehrkräfte (§ 12.1.1 DekLeitG), Beauftragung von Schulseelsorger/innen
  • Dienst- und Fachaufsicht über den Religionsunterricht (§ 2.8 Schuldek-RVO); dies umfasst
    • Schul- und Unterrichtbesuche (§ 12.1.4 DekLeitG)
    • Führen von Dienstgesprächen
  • Orientierungsgespräche mit den Mitarbeiter/innen, deren unmittelbare/r Vorgesetzte/r der/die Schuldekan/in ist(§ 12.1.4 DekLeitG; § 2.15 Schuldek-RVO)
  • Förderung der Dienstgemeinschaft unter den Religionslehrkräften untereinander und der Religionslehrkräfte zu anderen Lehrkräften (§ 12.1.3 DekLeitG; § 2.6 Schuldek-RVO)
  • Beteiligung an Disziplinarverfahren (§ 2.18 Schuldek-RVO)
  • Verwaltungsabläufe im Schuldekanat fachlich begleiten

 

Fachliche Begleitung

  • Erstellen eines religionspädagogischen Fortbildungsprogramms für Religionslehrkräfte und Erzieher/innen ((§ 12.1.2 und 12.1.7 DekLeitG; § 2.1 Schuldek-RVO)
  • Unterstützung und Beratung der Religionslehrkräfte, der Erzieher/innen (in Zusammenarbeit mit der Fachberatung) und der in der Konfirmandenarbeit Tätigen im Kirchenbezirk (§ 12.1.2 und 12.1.7 DekLeitG; § 2.1 und 2.2 Schuldek-RVO)
  • Pflege der bezirklichen Medienstelle (§ 2.3 Schuldek-RVO)
  • Zusammenarbeit mit weiteren Personen, die in der religionspädagogischen Aus- und Fortbildung tätig sind (§ 2.11 Schuldek-RVO)

 

Ausbildung und Prüfung

  • Mitwirkung bei Lehrproben von Lehreranwärter/innen aller Schularten außer GY/BS (§ 2.16 Schuldek-RVO)
  • Organisation des rel.päd. Schwerpunkts und Mitwirkung bei Lehrproben der Lehrvikar/innen (§ 2.17 Schuldek-RVO)
  • Mitwirkungen bei Vocatio-Kursen
  • eigene Fortbildung

 

Team

Bezirksleitung

  • Mitarbeit im Bezirkskirchenrat und in der Bezirkssynode
  • Teilnahme an Dekanatskonferenzen und Schuldekans-Dienstbesprechungen
  • Mitwirkung bei Visitationen (§2.5 Schuld-RVO; §§ 4.5; 11.4; 13 VisO; §§ 4; 5 Visitations-Handbuch): Schul- bzw. Unterrichtsbesuche; Besuch von Kindetagesstätten und Konfirmandenunterricht; Bildungskonferenz; Teilnahme am Gemeindebeirat, an der Gemeindeversammlung und an der Ältestenkreissitzung mit Formulierung der Zielvereinbarungen
  • Förderung der Kooperation zwischen Schule und Gemeinde (§ 12.1.6 DekLeitG; § 2.4 Schuldek-RVO)
  • Förderung und Vernetzung der Bildungsangebote im Kirchenbezirk (§ 12.1.8 DekLeitG; § 2.7 Schuldek-RVO); hierzu wird in der Regel ein Bildungsausschuss und/oder ein runder Tisch Bildung eingerichtet. In diesem Zusammenhang legt sich eine Mitarbeit des/der Schuldekan/in in den bezirklichen Gremien der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung nahe. Im Gespräch mit dem/der Dekan/in  ist zudem zu prüfen, ob die Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden in der bezirklichen Jugendarbeit und Erwachsenenbildung an den/die Schuldekan/in delegiert wird.
  • Vertretung des Kirchenbezirks nach außen und Kontakt zu staatlichen Stellen im Rahmen der Zuständigkeitsbereiche (§ 12.1.9 DekLeitG; § 2.10 Schuldek-RVO)

 

Information

  • Information des/der Dekan/in, des Bezirkskirchenrats und des Ev. Oberkirchenrates über die schulische Situation (§ 2.12 Schuldek-RVO)
  • Erstellung eines Berichts im Rahmen der Bezirksvisitation (§ 2.13 Schuldek-RVO)
  • Jahresbericht an den Ev. Oberkirchenrat (§ 2.14 Schuldek-RVO)

 

 

kür

Weitere mögliche Aufgaben

Die bisher genannten Aufgaben ergeben sich aus den gültigen Rechtstexten und sind daher Pflichtaufgaben im Schuldekanat.

Darüber hinaus können von Schuldekan/innen in regionaler Absprache weitere Aufgaben im Kirchenbezirk übernommen werden, z.B.

 

  • Leitungsaufgaben:
    • Einführungen und Verabschiedungen von Gemeindepfarrer/innen
    • Orientierungsgespräche mit Mitarbeiter/innen, bei denen der/die Schuldekan/in nicht unmittelbar dienstvorgesetzt ist
    • Leitung von Visitationen
    • Mitwirkung in bezirklichen Ausschüssen, die das Bildungshandeln des Bezirks nicht unmittelbar tangieren
    • repräsentative Aufgaben in Vertretung der Dekanin/des Dekans
  • Vertretungen bei Unterrichtsausfall über das eigene Pflichtdeputat hinaus (in der Regel nur in der Kursstufe, in anderen Klassenstufen nur in absoluten Notfällen)
  • In Einzelfällen Gottesdienst- und Kasualvertretungen in Gemeinden
  • Individuelle Schwerpunkte im religionspädagogischen Bereich nach persönlichen Gaben und Interessen

Diese Aufgaben können nach regionaler Absprache in Auswahl übernommen werden, wo es sinnvoll erscheint und zeitliche Kapazitäten vorhanden sind; die Übernahme dieser Tätigkeiten darf die Erfüllung der Kernaufgaben nicht beeinträchtigen.

 

 

Ansprechpartner
Dirk Boch

Dirk Boch

Schuldekan
Landessynodaler
Bezirkskirchenrat

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