Aufgaben des Bezirkskirchenrates
Der Bezirkskirchenrat wird als geschäftsführendes Leitungsorgan von der Bezirkssynode gewählt. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes zusammen. Mitglieder kraft Amtes sind der Dekan, der Schuldekan, die Dekanstellvertreter sowie die Vorsitzende der Bezirkssynode (amtierender BKR).
Der Bezirkskirchenrat ist verantwortlich für alle Leitungsaufgaben, die nicht der Bezirkssynode, dem Dekan oder dem Schuldekan vorbehalten sind, insbesondere
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die Tagungen der Bezirkssynode vorzubereiten, ihr den Rechenschaftsbericht vorzulegen und die Entschließungen der Bezirkssynode auszuführen
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den Kirchenbezirk durch die Person im Vorsitzendenamt oder im Stellvertretendenamt jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied des Bezirkskirchenrates rechtlich zu vertreten
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Synodale in die Bezirkssynode zu berufen
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Arbeits- und Dienstverhältnisse von Mitarbeitenden des Kirchenbezirks zu begründen
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das Vermögen des Kirchenbezirks zu verwalten
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bei der Errichtung von Pfarrstellen und sonstigen Ämtern der Landeskirche mitzuwirken
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über die Verteilung der Pfarrstellen und der Diakonenaufgaben im Kirchenbezirk zu entscheiden
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Gemeindevisitationen durchzuführen und Bezirksvisitationen vorzubereiten
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über Ziele der Arbeit des Kirchenbezirks zu beraten, Schwerpunktbildungen anzuregen und Projekte zu beschließen
Vorsitzender ist Dekan Dirk Schmid-Hornisch.
E-Mail: dekanat.ekbh@kbz.ekiba.de
Dirk Schmid-Hornisch
Dekan.
Vorsitzender des Bezirkskirchenrates